AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich:

Nachstehende Allgemeine Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden.

Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn Ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

II.

Angebot und Abschluss:

Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich.

Bei einem Online-Kauf gibt der Käufer durch seine Bestellung ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

Die vom Verkäufer versandte Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes dar. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend.

Angaben zu RoHS/bleifrei sind Herstellerangaben bzw. beruhen auf den Informationen unserer Vorlieferanten, für diese wird keine Gewähr übernommen. Bauteile sind nur dann RoHS konform, wenn dies ausdrücklich in unseren Angeboten und Versanddokumenten definiert ist.

Wird ausschließlich RoHS konforme Ware gewünscht, so muss dies schon zum Zeitpunkt der Anfrage ausdrücklich angezeigt werden.

6. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.

Firmenänderungen oder Wechsel in der Person des Käufers berechtigen den Verkäufer ebenfalls

zum Rücktritt.

7. Der Mindestauftragswert beträgt 25,00 Euro für Kleinaufträge. Unter diesem Betrag ist SH-Halbleiter Electronic Vertrieb GmbH berechtigt, ein zusätzliches Entgelt für den Mehraufwand von 6,50 Euro zu berechnen.

III.

Lieferfristen und Verzug:

Lieferfristen und -termine gelten als annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Teillieferungen sind zulässig.

Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichen Einfluss sind.

Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und dessen

Unterlieferanten eintreten.

Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt in wichtigen Fällen der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten – auch aus anderen Verträgen – in Verzug gerät.

Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten

Nachfrist bleibt unberührt.

IV.

Versand und Gefahrenübertragung:

Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Verkäufers, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung. Rücksendungen gehen auf Kosten und Gefahr des Käufers. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen.

Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Waren an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder mit einer Beschlagnahme der Ware auf den Käufer über.

V.

Verpackung und Porto bzw. Fracht:

Porto und Verpackung werden gesondert nach Aufwand plus Transportversicherung und evtl. NN-

Gebühr berechnet. Evtl. anfallende Bankspesen werden gesondert berechnet.

Leichte Verpackungen, wie Kartons usw., werden nicht zurückgenommen.

VI.

Preise und Zahlung:

Lieferungen erfolgen zu den jeweils gültigen Tagespreisen, diese verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort rein netto nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass diese dem Verkäufer spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.

An unbekannte Abnehmer erfolgt Lieferung grundsätzlich nur per Vorkasse, Lastschrift, oder Paypal. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann. Diskont- und Auslandsspesen werden weiterbelastet. Die Forderung des Verkäufers wird unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe des jeweiligen Satzes unserer Hausbank, der HypoVereinsbank – UniCredit Group für Überziehungskredite zu zahlen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft, soweit der Anspruch nicht rechtskräftig festgestellt ist. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den auftretenden Mängeln stehen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes, so kann der Käufer Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Zahlungen an Angestellte oder Reisevertreter dürfen nur geleistet werden, wenn diese Inkassovollmacht vorweisen.

VII.

Abtretung

Der Verkäufer erklärt sich mit einer Abtretung von Forderungen, die dem Käufer aus dem Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer entstehen, zu. Er erkennt für diesen Fall die Forderung des Abtretungsempfängers an und erklärt sich bereit, bei Fälligkeit unmittelbar an diesen zu leisten.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und der Käufer zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen

Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergeht:

Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.

3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Vorbehaltsrecht an der umgebildeten Sache fort. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Werden Waren des Verkäufers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entsprechende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

IX.

Mängel und Gewährleistung

1. Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Verkäufer wie folgt:

a)

Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen. Handelt es sich bei dem Käufer um ein Unternehmen, besteht eine Gewährleistung gegenüber dem Käufer nur, wenn dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung, Rücknahme der Ware unter Gutschrift oder Gutschrift des Minderwertes der Ware. Halbleiter und Röhren sind vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

Beanstandete Halbleiter werden, sofern sie noch unbenutzt sind, nach Überprüfung durch den Hersteller, aber nur mit dessen Zustimmung, wertgleich ausgetauscht.

Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach dessen billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Proben davon zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.

d)

Bei allen Einsendungen und Rücksendungen ist der Lieferschein (Packzettel)

zurückzusenden. Ergibt sich einer zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so ist der Verkäufer berechtigt, nicht nur die Kosten für den Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Waren zu berechnen.

2. Die genannten Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrübergang, ebenso sind weitere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, ausgeschlossen. Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den hier getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubten Handlungen sind ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen, gilt die gesetzliche

Verjährungsfrist

Ein etwaiger Schadenersatz darf den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, welche die Partei, die den Vertrag verletzt hat, bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die sie gekannt hat oder hätte kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.

Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

X. Absatzbindung:

Bei Bezug von Erzeugnissen, für die eine Absatzbindung besteht, gelten außer diesen Lieferbedingungen auch die besonderen Bedingungen des betreffenden Herstellers. Der Käufer ist verpflichtet, sich auch von dem Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis zu verschaffen. Er kann sich diesbezüglich nicht auf Unkenntnis berufen.

XI.

Export:

Soweit vom Verkäufer bezogene Waren vom Käufer ausgeführt, das heißt ins Ausland geliefert oder weiterverkauft werden, trägt der Käufer die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der hierbei zu beachtenden gesetzlichen und zollrechtlichen Bestimmungen. Der Verkäufer unterstützt den Käufer nach Möglichkeit, aber nur auf Anfrage, durch Bekanntgabe technischer

Daten für die gelieferte Ware.

XII.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Hauptsitz des Verkäufers.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.

XIII.

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung für den Online-Handel

1. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so hat er das Recht, innerhalb 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist | beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Spediteur ist,

a) die Waren in Besitz genommen hat, sofern eine oder mehrere Waren in einer einheitlichen Bestellung bestellt und diese einheitlich geliefert wurden;

die letzte Ware in Besitz genommen hat, sofern mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt, aber getrennt geliefert wurden;

die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat, sofern eine Ware bestellt wurde, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wurde;

die erste Ware in Besitz genommen hat, sofern im Rahmen einer Bestellung Waren zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg geliefert werden.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SH-Halbleiter Electronic Vertrieb GmbH, Am Bühl 16-18, 86926 Greifenberg, Tel. 08192 99700-0, Fax 08192-99700100, www.sh-halbleiter.de, info@sh-halbleiter.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entscheidung, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wird der Vertrag widerrufen, werden alle diesbezüglich erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich, spätestens aber innerhalb 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung der Ausübung des Widerrufs zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung auf demselben Weg wie die ursprüngliche Zahlung.

Eine Rückzahlung erfolgt erst, wenn die Waren zurückerhalten wurden oder ein entsprechender Nachweis über den Versand erbracht wurde, wobei der frühere Zeitpunkt maßgeblich ist. Die Ware ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb 14 Tagen ab der Mitteilung des Widerrufs an den Verkäufer (SH-Halbleiter Electronic Vertrieb GmbH, Am Bühl

16-18, 86926 Greifenberg) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen versandt werden.

Die Kosten der Rücksendung der Waren trägt der Käufer.

Für einen etwaigen Wertverlust der Ware muss der Käufer dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.